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Urteil LG München I vom 25.04.2023: Vorsicht vor unseriösen Angeboten - NEOBURG rät zur Zurückhaltung und empfiehlt den Kontakt zum Mobilfunkanbieter

Bericht: LG München I vom 25.04.2023 – Ein aktuelles Urteil mit offenen Fragen
Herzlich willkommen zu einem neuen Blogbeitrag von NEOBURG! Heute möchten wir über das Urteil des Landgerichts München I vom 25.04.2023 mit dem Aktenzeichen 33 O 5976/22 sprechen. Wir möchten jedoch betonen, dass dieses Urteil bisher nicht rechtskräftig ist und deshalb einige Unsicherheiten bestehen.

Um was geht es in diesem Fall?

Nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrags übermittelte die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG sogenannte Positivdaten an die SCHUFA, also ob und wann jemand Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Das Gericht wertete den Schutz der personenbezogenen Verbraucher:innen Daten vor einer anlasslosen und unterschiedslosen Erhebung höher als die Interessen des Anbieters und die Datenverarbeitung für den Vertragsschluss der Verbraucher:innen als nicht erforderlich. Dem Anbieter stünden laut Gericht, für die Verbraucher:innen weniger belastende, Methoden zur Betrugsprävention offen.

Wichtig zu wissen! Diese Entscheidung betrifft nicht nur die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, sondern alle Mobilfunkanbieter.

In den letzten Wochen sind vermehrt Anwaltskanzleien aufgetaucht, die ihren Kunden Schadensersatz versprechen und behaupten, dass ein bestimmtes Urteil als Grundlage für Klagen gegen Mobilfunkanbieter diene. Bei NEOBURG sind wir der Ansicht, dass die Aussicht auf Schadensersatz für Kunden aufgrund einer gängigen Praxis der Mobilfunkanbieter den gesamten Handel beeinträchtigt. Dies verdeutlicht jedoch erneut, wie wichtig es ist, dass jede Einwilligung korrekt und in Übereinstimmung mit der DSGVO eingeholt wird, sei es für Selbstständige oder die größten Player im Handel.

Die Gefahr von Anwälten, die schnelles Geld versprechen, besteht darin, dass sie möglicherweise nicht immer im besten Interesse ihrer Klienten handeln. Das Versprechen schnellen Geldes sollte niemals der Hauptgrund sein, einen Anwalt auszuwählen, sondern vielmehr ein vertrauensvolles Verhältnis und wirkliche Kompetenz.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Gericht bisher lediglich einen Verstoß festgestellt hat und noch keine abschließende Bewertung des Datenverstoßes vorgenommen hat. Die Schwere des Verstoßes ist also weiterhin nicht definitiv festgelegt. Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei dem Urteil lediglich um eine Unterlassungsaufforderung des Gerichts, da den Kunden kein Schaden entstanden ist. Dies wird auch durch die Begründung des Gerichts deutlich dargelegt

Laut des Gerichts wurde der Schutz personenbezogener Verbraucherdaten gegen eine grundlose und undifferenzierte Erhebung höher bewertet als die Interessen des Anbieters und die Notwendigkeit der Datenverarbeitung für den Vertragsschluss der Verbraucher. Das Gericht stellte fest, dass der Anbieter alternative Methoden zur Betrugsprävention nutzen könnte, die für die Verbraucher weniger belastend wären.

Es sollte angemerkt werden, dass nicht jede Unterlassung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) automatisch zu Strafen durch das Gericht führt. In einigen Fällen werden zunächst andere Maßnahmen ergriffen, wie etwa das Ausstellen von Verwarnungen oder die Aufforderung zur sofortigen Behebung des Verstoßes.

Unsere Empfehlung lautet daher, zunächst das Gespräch mit dem eigenen Mobilfunkanbieter zu suchen. Vodafone, Telekom und Telefonica haben jeweils spezielle Abteilungen und geschulte Mitarbeiter:innen, die Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten gerne weiterhelfen. Sie sind die ersten Ansprechpartner, um Informationen zu konkreten Auswirkungen des Urteils auf Ihre individuelle Situation zu erhalten.
Bei NEOBURG setzen wir uns stets dafür ein, unsere Kunden bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Wir verfolgen die Entwicklungen rund um das Urteil aufmerksam und stehen Ihnen mit aktuellen Informationen zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass dieser Blogbeitrag und auch der begleitende Audio-Podcast lediglich eine Einschätzung unseres Unternehmens darstellen. Wir sind keine Rechtsanwälte und können keine rechtliche Beratung anbieten. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Fachanwalt zu wenden, um eine individuelle Einschätzung Ihrer Rechtslage zu erhalten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag eine erste Orientierung bieten konnten. Bei Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihr NEOBURG-Team.

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